Teilnahmebedingungen Brünn

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Während des Kurses ist den Anweisungen der Instruktoren, im Interesse der Sicherheit, unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anordnungen können Teilnehmer, ohne Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr, von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Kurse ggf. zu verschieben oder abzusagen (z.B. extreme Wetterverhältnisse, Pandemien, Reisebeschränkungen) ohne das dem Veranstalter weitere Verpflichtungen als die Rückzahlung der Kursgebühr entstehen. Dabei werden 10% der Kursgebühr vom CMF Kranzberg als Verwaltungsaufwand einbehalten.

  1. Zum Parken sind die vorgesehenen Plätze zu benützen.
  2. Der Aufenthalt an den Leitschienen ist verboten.
  3. Für das Verhalten auf der Strecke gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, jedoch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Verkehrszeichen sind zu beachten. Die Rennstrecke ist Einbahn. Sie darf nur im Uhrzeigersinn befahren werden. Wenden und Rückwärtsfahren ist daher verboten. Wenn Sie aus zwingenden Gründen anhalten müssen, ist der äußerste Fahrbahnrand zu benützen.
  4. Es dürfen außerhalb von Rennveranstaltungen und den genehmigten Renntrainingstagen nur Fahrzeuge den Ring befahren, die nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zulassungsfähig oder bereits zugelassen sind.
  5. Bei Unfällen ist die Unfallstelle vor nachkommenden Fahrzeugen zu sichern und, wenn nötig, Erste Hilfe zu leisten und der Bahnverwalter ist so schnell wie möglich zu verständigen.
  6. Für etwaige Ansprüche aus Ihrer Voll- bzw. Teilkasko, prüfen Sie bitte Ihre private KFZ-Versicherung. Der CMF Kranzberg e.V. übernimmt hier keine Deckung!
  7. Für Schäden an den Anlagen des Automotodrom Brno haftet ausschließlich der Verursacher. Das Mitglied benützt die gesamte Anlage auf eigenes Risiko.
  8. Der Unfallverursacher und eventuelle Zeugen sind verpflichtet, dem Bahnverwalter bei der Niederschrift des Unfallherganges behilflich zu sein.
  9. Jedermann, der sich am Automotodrom Brno und seinen Nebenanlagen aufhält, hat die gesamte Anlage sauber zu halten und ist verpflichtet Verunreinigungen durch Öl oder Benzin sofort dem Bahnverwalter zu melden.
  10. Entstehen Vertragsstrafe, die auf Fehlverhalten des Fahrers zurückzuführen sind, ist der CMF Kranzberg e.V. berechtigt, diese entsprechend einzufordern.
  11. Es ist verboten Zäune und gesperrte Tore zu überklettern. Hinweistafeln müssen beachtet werden. Die Strecke darf nicht ohne zwingenden Grund zu Fuß betreten werden. Sie begeben sich selbst in Gefahr und werden für Schäden, die Sie verursachen, haftbar gemacht.
    1. Im gesamten Ringareal haften Eltern für ihre Kinder.
    2. Kinder unter 15 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Person über 18 den Automotodrom Brno betreten. Kinder unter 15 Jahren ist der Zugang im Bereich vor den Boxen (PitLane) sowie im Start- und Zielbereich strengstens untersagt.
    3. Im gesamten Ringareal sind Hunde an der Leine zu führen.
    4. Vor den Boxen (PitLane) sowie im Start- und Zielbereich ist das Mitführen von Hunden strengstens verboten.
    5. Vor Veranstaltungsbeginn muss dem CMF Kranzberg e.V. die Daten der Krankenversicherung des Fahrers zur Verfügung gestellt werden. Der CMF Kranzberg e.V. ist verpflichtet,  diese bei Personenschäden weiter zu leiten.

 

  1. Zur Sicherheit der Streckenbenützer ist die Anlage mit Zäunen umgeben; weder der Automotodrom Brno noch der CMF Kranzberg e.V. übernehmen jedoch keine Haftung für Unfälle, die durch Wild oder Fußgänger auf der Strecke verursacht werden. Auch für die Beschaffenheit der Fahrbahn geben der Automotodrom Brno oder der CMF Kranzberg e.V. eine Garantie ab.

 

Auf dem Trainingsgelände gelten die Regeln der STVO.

Zugang zur Strecke und Boxengasse ist nur den Fahrern mit ihren Verwandten und Bekannten, sowie Mechanikern gestattet. Diese müssen namentlich akkreditiert werden. Hierzu muss der CMF Kranzberg e.V. informiert werden

Vorgaben:

  • Führerschein wird kontrolliert! Bei Nichtvorlegen ist die Teilnahme ausgeschlossen
  • Fahrerbesprechung Pflicht, muss durch Unterschrift bestätigt werden.
  • Das Nichterscheinen kann Ausschluss der Veranstaltung zur Folge haben!
  • Fünf Fahrzeuge pro Veranstaltung müssen zum Sicherheitscheck
  • Promillegrenze 0,0
  • grundsätzlich ist kein Beifahrer erlaubt
  • auf der Strecke besteht Anschnall- u. Helmpflicht sowie die Pflicht, einen Rennoverall zu tragen. Das HANS-System wird dringend empfohlen.
  • nur Fahrzeuge mit Zulassungsmöglichkeit erlaubt
  • max. Lautstärke des Fahrzeuges 107

Die Nennung hat nur Gültigkeit mit unterschriebenem Haftungsverzicht, welcher vor Ort am Automotodrom Brno bei Erhalt der CMF Unterlagen von jedem Fahrer persönlich unterschrieben werden muss. Andernfalls wird er nicht zur Veranstaltung zugelassen.  

 

Die Geschäftsbedingungen des Automotodrom Brno haben übergeordnete Bedeutung.

 

Ringordnung

Geschäftsbedingungen zur Vermietung der Rennstrecke der Gesellschaft Automotodrom Brno, a.s.

  • Für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages und der Geschäftsbedingungen durch Personen, die gemeinsam mit dem Veranstalter an der Veranstaltung teilnehmen, wie seine Mitarbeiter, Vertreter, Vertragspartner oder Gäste haftet der Veranstalter, der verpflichtet ist, alle Teilnehmer der Veranstaltung über diese zu informieren.
  • Der Motorsport ist gefährlich, was der Veranstalter zur Kenntnis nimmt.
  • Für die Absicherung der Sachen des Empfängers und aller Personen, die gemeinsam mit dem Veranstalter an der Veranstaltung teilnehmen, vor Verlust und Beschädigung haftet der Veranstalter.
  • Die Erbringung von Verpflegungs-/ Restaurant-/ Catering-Dienstleistungen auf dem Gelände des Automotodroms ist strengstens untersagt. Der Veranstalter sowie seine Mitarbeiter, Vertreter, Vertragspartner, Gäste oder sonstige Personen, die sich mit Kenntnis des Veranstalters auf dem Gelände des Automotodroms aufhalten (nachstehend nur "Andere Personen") sind verpflichtet, derartiges Handeln zu unterlassen. Die Erbringung von Service-und kommerziellen Dienstleistungen ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch AMD gestattet. Wenn der Veranstalter oder Andere Personen gegen diese Verpflichtung verstoßen, zahlt der Veranstalter an AMD eine Vertragsstrafe von 150.000,-CZK pro Tag für jeden Fall eines solchen Verstoßes gegen die vertragliche Verpflichtung, und zwar sofort nach Eingang der ersten Zahlungsaufforderung seitens AMD.
  • Es ist unbedingt erforderlich, die Verkehrsbeschilderung sowie die Straßenverkehrsordnung auf dem gesamten Automotodrom-Gelände einzuhalten.
  • Es ist streng untersagt, dass sich unbefugte Personen oder Hunde oder andere Tiere im Start-und Zielbereich, in den Boxen sowie auf der Rennstrecke aufhalten sowie bewegen.
  • Für Personen unter 15 Jahre ist der Zugang auf das Automotodrom-Gelände nur in Begleitung einer Person im Alter von 18 Jahren und mehr erlaubt und diese Person ist für deren Verhalten im vollen Umfang verantwortlich. Für Kinder unter 15 Jahre, Personen auf Rollschuhen, Skateboards oder Fahrrädern ist der Zugang in den Bereich vor den Boxen (Pit Lane) sowie in den Start-und Zielbereich streng untersagt. Ebenfalls untersagt ist auch die freie Bewegung von Kindern unter 15 Jahre auf Motorrädern oder Minibikes auf dem gesamten Automotodrom-Gelände. Der Zugang zur Servicekommunikation entlang der Rennstrecke ist für Kinder unter 15 Jahre streng untersagt. Der Veranstalter haftet während des gesamten Nutzungszeitraums des Automotodrom-Geländes und der Veranstaltungsdauer für die Sicherheit aller Personen im gesamten Automotodrom-Gelände, einschließlich von minderjährigen Personen. Sofern minderjährige Personen an der Veranstaltung bzw. im Rahmen dieser an sportlichen Aktivitäten teilnehmen, ist der Veranstalter verpflichtet, hierfür die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter einzuholen.
  • Das Fahren unter Einfluss von Rauschgift (Alkohol, Drogen) ist auf der Rennstrecke sowie auf dem gesamten Automotodrom-Gelände streng untersagt. Wird diese Pflicht durch den Veranstalter oder durch Andere Personen verletzt, muss der Veranstalter eine Vertragsstrafe von 500.000,-CZK für jeden solchen Verstoß gegen die vertragliche Pflicht an AMD zahlen, und dies sofort nach dem Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung seitens AMD.
  • Fahren auf der Rennstrecke und Servicekommunikation außerhalb der festgelegten Zeiten ist streng verboten. Wird diese Pflicht durch den Veranstalter oder durch Andere Personen verletzt, muss der Veranstalter eine Vertragsstrafe von 50.000,-CZK für jede solche vertragliche Pflichtverletzung an AMD zahlen, und dies sofort nach dem Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung seitens AMD.
  • AMD weist den Veranstalter darauf hin, dass wenn er auf dem Automotodrom-Gelände reproduzierte Musik oder eine andere Kunstproduktion verwenden wird, hat er darüber eine Vereinbarung mit der Organisation zum Schutz der Künstlerrechte Intergram sowie mit der Organisation zum Schutz der Urheberrechte OSA oder gegebenenfalls mit den weiteren betreffenden kollektiven Verwaltern von Autorenrechten im Vorfeld abzuschließen. Sollten der Veranstalter oder Andere Personen diese Pflicht verletzen, muss der Veranstalter eine Vertragsstrafe von 20.000,-CZK für jede solche vertragliche Pflichtverletzung an AMD zahlen, und dies sofort nach dem Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung seitens AMD.
  • Der Veranstalter haftet für sämtliche Schäden, die AMD infolge der Beschädigung oder Zerstörung seines Eigentums durch den Veranstalter oder durch eine andere Person entstehen, die gemeinsam mit dem Veranstalter an der Veranstaltung teilnimmt.
  • Im Zusammenhang mit der Bewachung des Automotodrom-Geländes ist der Veranstalter verpflichtet, alle Teilnehmer der einzelnen Veranstaltungen mit den entsprechenden Eintritts-oder Einfahrtserlaubnissen bzw. mit einer Teilnahmebestätigung oder einer Einladung auszustatten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, diese Dokumente bei der Einfahrt ins Gelände dem Bewachungspersonal vorzuweisen. Die Kennzeichnungsmuster sind vor der Veranstaltung mit der seitens AMD hiermit beauftragten Person abzustimmen.
  • Für Sportveranstaltungen (Rennen, Gruppentrainings, Tests, Schulen, usw.) sind folgende tägliche Betriebszeiten festgelegt:

 

14-18 Uhr. 13-17 Uhr.

Im Zeitraum von 6-8 Uhr vormittags und von 18-21 Uhr und/oder parallel zu den Mietzeiten für Sportveranstaltungen oder kommerzielle Veranstaltungen können in den Räumlichkeiten des Automotodrom-Geländes, die kein Mietgegenstand sind, andere Sportveranstaltungen stattfinden. Andere Sportveranstaltungen oder Events auf dem Gelände des Mietgegenstands dürfen nur außerhalb der Zeiten stattfinden, in denen seine Nutzung für Veranstaltungen reserviert ist.

  • Vor 8 Uhr am Morgen und nach 20 Uhr ist eine Lärmbelastung im Umfeld des Automotodrom­Geländes infolge des Kraftfahrzeugbetriebs oder aufgrund einer anderen Lärmquelle unzulässig. Sollten der Veranstalter oder Andere Personen diese Pflicht verletzen, muss der Veranstalter eine Vertragsstrafe von 100.000,-CZK für jede solche vertragliche Pflichtverletzung an AMD zahlen, und zwar unverzüglich nach dem Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung seitens AMD.
  • Nach einem ununterbrochenen zweistündigen Betrieb auf der Rennstrecke muss immer eine Sicherheitspause von 10 Minuten folgen, die zur Prüfung des Zustandes der Rennstrecke bestimmt ist. Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf Veranstaltungen, die von AMD genehmigt wurden und deren Dauer diesen Zeitraum überschreitet.
  • Der Serviceverkehrsweg ist ein sehr gefährlicher Bereich und darf nur von Personen betreten werden, welche hierfür seitens AMD befugt sind. Das Fahren und der Aufenthalt von Begleitfahrzeugen auf dem Serviceverkehrsweg ist mit dem Dispatcher der Rennstrecke abzustimmen. Es handelt sich um eine Einbahnstraße, die Verkehrsrichtung entspricht der Verkehrsrichtung der Rennstrecke. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Sonderfahrzeuge – Krankenwagen, Rettungssystem. Die Einfahrt auf den Serviceverkehrsweg befindet sich hinter der Box Nr. 27. Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Gelände (außer der Rennstrecke) beträgt 20 km/h
  • Die Mittagspause, die Sicherheitspause, die Beseitigung der Unfallfolgen, der verspätete Start der Veranstaltung, wofür der Veranstalter verantwortlich ist, gilt nicht als Nutzungsunterbrechung der Anlagen des Automotodrom-Geländes und hat keinen Einfluss auf den im Vorfeld vereinbarten Preis. Über den Betrieb auf der Rennstrecke entscheidet AMD.
  • Bis auf Veranstaltungen nach dem offiziellen Rennen sind die Teilnehmer des Rennens oder der kommerziellen Veranstaltung berechtigt, das Automotodrom-Gelände ab 21.00 Uhr des Vortages vor Veranstaltungsbeginn zu betreten, der Parkplatz für Rennfahrzeuge steht ihnen bis 19.00 Uhr des letzten Veranstaltungstags zur Verfügung. Die Boxen stehen ab 21.00 Uhr am Tag vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung und sind im ursprünglichen Zustand innerhalb einer Stunde nach Veranstaltungsende zu übergeben. Sollten der Veranstalter oder Andere Personen diese Pflicht verletzen, muss der Veranstalter eine Vertragsstrafe von 150.000,-CZK für jede solche vertragliche Pflichtverletzung an AMD zahlen, und dies unverzüglich nach dem Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung seitens AMD. Das Automotodrom-Gelände haben der Veranstalter und Andere Personen innerhalb von 1 Stunde nach Ende der letzten Rennfahrt bzw. bis zum festgelegten zeitlichen Ende der kommerziellen Veranstaltung zu verlassen. Sollten der Veranstalter oder Andere Personen diese Pflicht verletzen, so muss der Veranstalter eine Vertragsstrafe von 50.000,-CZK für jeden angefangenen Verzugstag an AMD zahlen, und dies unverzüglich nach dem Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung seitens AMD.
  • Der Veranstalter ist verpflichtet, vor dem Beginn der Veranstaltung den Umfang und die Absicherung der Veranstaltung mit der seitens AMD hiermit beauftragten Person abzustimmen.
  • Der maximale Lärmpegel liegt bei 107 dB. Sollten der Veranstalter oder Andere Personen diese Pflicht verletzen, muss der Veranstalter eine Vertragsstrafe von 250.000,-CZK für jede solche vertragliche Pflichtverletzung an AMD zahlen, und dies unverzüglich nach dem Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung seitens AMD. Die Geräuschkontrolle erfolgt im Einklang mit dieser Vorschrift. Maschinen, die diesen Geräuschpegel überschreiten, sind von Fahrten auf der Rennstrecke ausgeschlossen.
  • Der Veranstalter haftet für den ordnungsgemäßen technischen Zustand der Fahrzeuge, die auf der Rennstrecke fahren sowie für die Qualifikation der Fahrer. Des Weiteren ist der Veranstalter verpflichtet zu gewährleisten sowie zu kontrollieren, dass die Personen, welche sich auf der Rennstrecke aufhalten und bewegen, über die entsprechenden Sicherheitselemente und Ausstattung verfügen (Motorräder: Helm, Kombination mit Schützern, entsprechendes Schuhwerk und Handschuhe; Autos: Schutzhelm, geschlossener Sicherheitsgurt – es wird dringend empfohlen, nicht brennbare Kombinationen sowie nicht brennbare Unterwäsche zu tragen. Sollten der Veranstalter oder Andere Personen diese Pflicht verletzen, muss der Veranstalter eine Vertragsstrafe von 50.000,-CZK für jede solche vertragliche Pflichtverletzung an AMD zahlen, und dies unverzüglich nach dem Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung seitens AMD. AMD behält sich das Recht vor, einer Person, welche nicht über die Sicherheitselemente entsprechend Satz 2 dieses Artikels verfügt, den Zutritt zur Rennstrecke zu verweigern. Aus diesem Grund verpflichtet sich der Veranstalter in so einem Fall, alle sich hieraus eventuell ergebenden Ansprüche dieser Person im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung zu begleichen. Bei jeder Nutzung der Rennstrecke hat die Sicherheit der Personen auf der Rennstrecke oberste Priorität. Der Veranstalter ist verpflichtet, alle Veranstaltungsteilnehmer immer im Vorfeld dementsprechend zu belehren.
  • Alle Teilnehmer der Sportveranstaltungen haben die Grundbestimmungen der internationalen Sportordnungen FIA, FIM einzuhalten, insbesondere Fahrer müssen geschult werden und mit der Sicherheitssignalisierung beim Verkehr auf der Rennstrecke – Fahnen – in Kenntnis gesetzt werden. Bei einem groben Verstoß gegen die Flaggensignalisierung (z. B. Unterfahren einer roten Flagge) kann beim ersten Verstoß ein Bußgeld verhängt werden, beim nächsten Verstoß wird die Zufahrt zur Strecke verboten. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Höchstkapazität der Rennstrecke pro Rennen oder Training einzuhalten. Fahrzeuge sind für Testfahrten und Rennen mit Startnummern zu versehen. In der Gruppe, die auf der Rennstrecke fährt, dürfen nicht zwei oder mehrere gleiche Nummern vorhanden sein, an einem Fahrzeug dürfen sich nicht mehrere unterschiedliche Nummern befinden. Diese Bestimmung gilt für den Fall, dass der Veranstalter auf der Rennstrecke einen Sportwettbewerb veranstaltet.
  • Die Nutzung der Anlagen darf nur zu den vereinbarten Zwecken erfolgen. In den Boxen und in der Sicherheitszone hinter den Boxen (entlang der weißen Linie) ist es verboten, zu übernachten, zu rauchen, zu grillen, offenes Feuer zu benutzen und Verpflegungsservice anzubieten. Die Einhaltung der Vorschriften wird regelmäßig kontrolliert. Sollten der Veranstalter oder Andere Personen diese Pflicht verletzen, muss der Veranstalter eine Vertragsstrafe von 50.000,-CZK für jede solche vertragliche Pflichtverletzung an AMD zahlen, und dies unverzüglich nach dem Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung seitens AMD.

Für den Schlüssel zu den Boxen ist eine Kaution von 2.000,-CZK oder der Gegenwert in EURO oder USD für den Fall des Verlustes zu zahlen. Bei einer Verletzung der Betriebsordnung der Boxen oder Beschädigung der Anlage wird auch diese Kaution zu Schadensersatzzwecken verwendet und entsprechend verrechnet. Der Veranstalter und andere Personen sind verpflichtet, elektrische Handwerkzeuge zu verwenden, die der Norm ČSN EN 50699 entsprechen sowie Elektrogeräte, die der Norm ČSN EN 50678 entsprechen.

  • Auf dem gesamten Automotodrom-Gelände ist es verboten, elektrische oder gasbetriebene Heizungsanlagen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AMD zu verwenden. Sollten der Veranstalter oder Andere Personen diese Pflicht verletzen, muss der Veranstalter eine Vertragsstrafe von 300.000,-CZK für jede solche vertragliche Pflichtverletzung an AMD zahlen, und dies unverzüglich nach dem Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung seitens AMD.
  • Auf dem gesamten Automotodrom-Gelände ist es streng verboten, in den Asphalt zu bohren (für Zelte mit Bodenverankerung, usw.). Für diese Zelte ist seitens AMD die Fläche auf dem Parkplatz für Rennfahrzeuge vorgesehen. Sollten der Veranstalter oder Andere Personen diese Pflicht verletzen, muss der Veranstalter eine Vertragsstrafe in der Höhe von 500.000,-CZK für jede solche vertragliche Pflichtverletzung an AMD zahlen, und dies unverzüglich nach dem Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung seitens AMD.
  • Der Veranstalter ist verpflichtet, die Umweltschutzregeln zu beachten und insbesondere die Teilnehmer der Veranstaltung darauf hinzuweisen, dass sie Abfälle in den Containern und das Altöl in den bereitstehenden Behältern im Bereich der Boxen entsorgen und dass sie die Verkehrsbeschilderung auf dem Gelände sowie die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h einhalten. Sollten der Veranstalter oder andere Personen diese Pflicht verletzen, muss der Veranstalter eine Vertragsstrafe von 20.000,-CZK für jede solche vertragliche Pflichtverletzung an AMD zahlen, und dies unverzüglich nach dem Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung seitens AMD. Der Veranstalter ist des Weiteren verpflichtet, alle Teilnehmer darauf hinzuweisen, dass es streng verboten ist, Wasser zu verschwenden. Es ist streng verboten, die Wasserhähne unbegründet aufzudrehen, Getränke unter fließendem Wasser zu kühlen und die Bassins zu füllen. Sollten der Veranstalter oder andere Personen diese Pflicht verletzen, muss der Veranstalter eine Vertragsstrafe von 50.000,-CZK für jede solche vertragliche Pflichtverletzung an AMD zahlen, und dies unverzüglich nach dem Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung seitens AMD. Die Entsorgung von gebrauchten Reifen wird mit dem Betrag von 100 CZK / 1 Reifen berechnet.
  • Auf dem gesamten Automotodrom-Gelände ist es verboten, dass Tiere, insbesondere Hunde freilaufen. Sollten der Veranstalter oder Andere Personen diese Pflicht verletzen, muss der Veranstalter eine Vertragsstrafe von 10.000,-CZK für jede solche vertragliche Pflichtverletzung an AMD zahlen, und dies unverzüglich nach dem Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung seitens AMD. Jeder Hundebesitzer ist verpflichtet, seinen Hund an der Leine zu führen und seinem Hund einen Maulkorb anzulegen.
  • Auf dem gesamten Automotodrom-Gelände, einschließlich Boxen, ist es verboten unbemannte Luftfahrzeuge (UAV-Drohnen) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AMD zu verwenden. Sollten der Veranstalter oder eine andere Person diese Pflicht verletzen, muss der Veranstalter eine Vertragsstrafe in der Höhe von 100.000,-CZK für jede solche vertragliche Verletzung an AMD zahlen, und dies unverzüglich nach dem Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung seitens AMD. Der Einsatz von Elektrofahrzeugen auf der Rennstrecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AMD untersagt. Das Aufladen von Elektrofahrzeugen im gesamten Bereich des Brünner Automotodroms, einschließlich der Boxen, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AMD verboten. Wenn der Veranstalter oder andere Personen gegen diese Verpflichtung verstoßen, zahlt der Veranstalter AMD unverzüglich nach Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung von AMD eine Vertragsstrafe in Höhe von 100.000,-CZK für jeden solchen Verstoß gegen die vertragliche Verpflichtung.
  • Bei einer Verletzung dieser Geschäftsbedingungen oder bei Beschädigung der Anlagen auf dem Automotodrom-Gelände ist AMD, sofern diese Bedingungen keine anderen Sanktionen vorsehen, berechtigt, eine Vertragsstrafe von 50.000 CZK für jede solche vertragliche Pflichtverletzung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, und dies unverzüglich nach dem Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung seitens AMD.
  • Im mit dem Veranstalter vereinbarten Preis für die Nutzung der Sportanlage sowie die damit verbundenen Leistungen ist auch die Erste-Hilfe-Leistung durch einen Arzt bei Verletzungen der Teilnehmer des Rennens im Rahmen der Veranstaltung infolge von Unfällen der Fahrer auf der Rennstrecke inbegriffen. Diese ärztliche Behandlung erfolgt am Unfallort und bei Bedarf in der Gesundheitseinrichtung des Automotodrom-Geländes Brno. Zum Umfang der kostenlosen ärztlichen Untersuchung und Pflegegehören nicht die Punkte 30. und 31. sowie kompliziertere Eingriffe und Behandlungen.
  • Die Behandlung von schwereren Verletzungen, bei welchen zur Bestimmung der Diagnose eine Röntgenuntersuchung und die definitive Behandlung mit Gips und/oder mit chirurgischem Nähen erforderlich ist, ist vom Verletzten gemäß dem ärztlichen Leistungsverzeichnis, welches in allen Gesundheitseinrichtungen auf dem gesamten Gebiet der Tschechischen Republik gültig ist, in bar zu bezahlen. Der Wert eines Punktes wurde in der nicht staatlichen Gesundheitseinrichtung von AMD vertraglich auf einen Betrag von 15 CZK festgelegt.
  • Die Verwendung eines speziellen Verbandmaterials und/oder orthopädischer Hilfsmittel, mit welchen der Verletzte einverstanden ist, wird nach dem gültigen Gesundheitsmittelverzeichnis und/oder entsprechend dem kalkulierten Preis abgerechnet und ist vom Verletzten in bar zu bezahlen.
  • Die Untersuchung und Behandlung aller anderen Teilnehmer des Rennens (Mechaniker, Familienangehöriger und Gäste der Begleitung) ist gemäß dem gültigen ärztlichen Leistungsverzeichnis mit Punktwerten in bar zu bezahlen. Der Wert eines Punktes wird vertraglich auf einen Betrag von 15 CZK festgelegt.
  • Der medizinische Transport eines verletzten Fahrers mit dem Krankenwagen auf dem Automotodrom-Gelände ist im Preis einbegriffen. Ein durch den behandelnden Arzt angeordneter Transport des Verletzten (mit einem Krankenwagen oder Hubschrauber) zur Verbringung ins Krankenhaus Brno wird vom behandelnden Arzt organisiert. Diese Transportleistung ist vom Verletzten in bar an den Transportdienstleister zu bezahlen.
  • Beim Transport ins Krankenhaus ist der Veranstalter verpflichtet, eine Begleitperson zu organisieren, welche mit dem Fahrzeug mitfährt und welche sich um die persönlichen Dokumente, Zahlungsmittel und Bekleidung des Verletzten kümmert und eventuell weitere erforderliche Angelegenheiten erledigen kann. Ist der Verletzte entsprechend versichert, werden ihm die Kosten aufgrund der ausgestellten Belege im Nachhinein von seiner Versicherung erstattet. Der Veranstalter ist verpflichtet, vor Veranstaltungsbeginn die Identifikationsdaten und Informationen über die Krankenversicherung von allen Veranstaltungsteilnehmern , die sich auf der Rennstrecke aufhalten, zu beschaffen. Ist ärztliche Hilfe erforderlich, ist der Empfänger verpflichtet, diese Angaben über den betroffenen Teilnehmer sofort dem Anbieter zur Verfügung zu stellen.
  • Der Veranstalter ist verpflichtet, die Teilnehmer des Rennens über diese Regeln entsprechend den Punkten 30-35 zu informieren.
  • Im Preis der Leistung von AMD ist auch die sog. Mindestabsicherung enthalten, deren Umfang dem Veranstalter von AMD entsprechend dem Umfang und dem Charakter der Veranstaltung mitgeteilt wird. Der Absicherungsumfang kann entsprechend den Anforderungen des Veranstalters durch AMD gegen Zahlung eines entsprechenden Entgelts über den Rahmen der Mindestabsicherung hinaus erweitert werden.
  • Für den Verkehr auf der Rennstrecke besteht eine Ausnahme in Bezug auf die Rechtsvorschriften – das Straßenverkehrsgesetz Nr. 361/2000 GBl. und die Verordnung Nr. 30/2001 GBl. Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gelten nicht für den Verkehr auf der Rennstrecke.
  • Der Veranstalter ist verpflichtet, einen Haftpflichtversicherungsvertrag abzuschließen, der dem Charakter der Veranstaltung entspricht und die Haftung des Veranstalters und aller Teilnehmer der Veranstaltung während der gesamten Dauer der Veranstaltung abdeckt. Sollten der Veranstalter oder diese Pflicht verletzen, so muss der Veranstalter eine Vertragsstrafe von 500.000,-CZK für jede solche vertragliche Pflichtverletzung an AMD zahlen, und dies unverzüglich nach dem Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung seitens AMD. Bei einem Unfall hat der Veranstalter ein Unfallprotokoll zu verfassen. AMD empfiehlt den einzelnen Teilnehmern des Rennens, für ihre sportlichen Aktivitäten eine eigene Unfall-und Kaskoversicherung abzuschließen.
  • Im Sinn der Bestimmung der §§ 2924 und 2925 des Gesetzes Nr. 89/2012 GBl. des Bürgerlichen Gesetzbuchs handelt es sich beim Veranstalter um den Betreiber, auf welchen sich somit alle hier genannten Pflichten beziehen und AMD nimmt innerhalb dieser Beziehung nur die Position des Vermieters ein. Der Veranstalter ist des Weiteren verpflichtet, im Rahmen der Veranstaltung alle möglichen Schäden gegenüber AMD sowie auch gegenüber den anderen Personen zu verhindern und hierfür alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen – vor allem unter Berücksichtigung des Charakters der von ihm organisierten und abgehaltenen Veranstaltung.
  • Vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung liegen grundsätzlich alle Werberechte, Rechte an Fernseh-und Radioübertragungen, Rechte an Aufnahmen oder Abbildungen des Automotodrom-Geländes oder des Geschehens auf diesem bei AMD und AMD ist berechtigt, diese Rechte an Dritte abzutreten. Der Veranstalter ist verpflichtet, die vorhandenen Werbungen von Dritten im Automotodrom-Gelände sowie die damit verbundenen Leistungen zu berücksichtigen, und er darf diese Werbungen nicht verdecken oder die Sicht auf diese einschränken. Sollten der Veranstalter oder Andere Personen diese Pflicht verletzen, so muss der Veranstalter eine Vertragsstrafe in der Höhe von 500.000,-CZK für jede solche vertragliche Pflichtverletzung an AMD zahlen, und dies unverzüglich nach dem Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung seitens AMD. Vor jeder Veranstaltung ist der Veranstalter für seine Belange verpflichtet, die Möglichkeiten zum Anbringen der Werbung des Veranstalters, deren Fernsehübertragung sowie zur Übertragung der Veranstaltung im ausreichenden zeitlichen Vorlauf, mindestens jedoch einen (1) Monat vor dem ersten Veranstaltungstag mit AMD zu vereinbaren.
  • Tätigkeiten auf dem Automotodrom-Gelände, wie z. B. alle audiovisuellen Aufnahmen, das Aufstellen von VIP-Zelten, Transparenten, Werbefahnen, usw. sind ohne vorherige Abstimmung mit AMD verboten. Sollten der Veranstalter oder andere Personen diese Pflicht verletzen, so muss der Veranstalter eine Vertragsstrafe in der Höhe von 500.000,-CZK für jede solche vertragliche Pflichtverletzung an AMD zahlen, und dies unverzüglich nach dem Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung seitens AMD.
  • Der Veranstalter verpflichtet sich gemäß Vertrag, alle außerordentlichen Maßnahmen und Empfehlungen der Regierung der Tschechischen Republik, des Gesundheitsministeriums der Tschechischen Republik, der regionalen Hygienestation oder anderer staatlicher Verwaltungsorgane insbesondere im Zusammenhang mit der Verbreitung von COVID-19 in der Tschechischen Republik und im Ausland einzuhalten. Falls der Veranstalter diese außerordentlichen Maßnahmen oder Empfehlungen nicht einhält und AMD in diesem Zusammenhang oder für den Zeitraum, für den das Gelände des Automotodroms und / oder der Sportanlage gemäß Abs. II. dieses Vertragszusatzes dem Veranstalter zur Verfügung stand, irgendwelche Sanktionen auferlegt werden, verpflichtet sich der Veranstalter, AMD für diese Sanktionen zu kompensieren. Falls etwaige Sanktionen gegen AMD finanzieller Art sind, verpflichtet sich der Veranstalter, AMD diese finanziellen Sanktionen vollständig zu ersetzen, und zwar innerhalb einer Frist von sieben (7) Tagen nach Erhalt der ersten Aufforderung seitens AMD. Verstößt der Veranstalter gegen eine dieser Verpflichtungen, zahlt der Veranstalter AMD eine Vertragsstrafe von 150.000 CZK für jeden solchen Fall einer Vertragsverletzung, und zwar innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der ersten Aufforderung seitens AMD. Die Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen wird als wesentliche Vertragsverletzung angesehen, und AMD ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

 


Haftungsverzicht

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsverzicht vereinbart wird.

Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen

  • die FIA, FIM, UEM, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre
  • den Promotor/Serienorganisator
  • den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer
  • Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
  • den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen
  • die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
  • den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
  • auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
  • Bei Schäden an Leitplanken und sonstigen Bestandteilen der Rennstrecke behält sich der CMF-Kranzberg e.V. sämtliche Schadensersatzansprüche vor. Die Kosten für den entstandenen Schaden sind vom Verursacher in unbegrenzter Höhe zu tragen. In Ausnahmefällen behält sich der CMF-Kranzberg e.V. eine maximale Zuzahlung von EUR 5.000,00 vor. Bei mehreren Schäden, die durch mehrere Verursacher entstanden sind, wird die Beteiligung des CMF prozentual und gerecht geteilt.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung aller Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

 

Name des Fahrers in Druckbuchstaben: ________________________________________

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  Ort, Datum                                   Unterschrift